Kurtaxe Heringsdorf
Die Kurtaxe ist eine Kommunalabgabe. Sie wird auf Gemeindeebene je Person zur Benutzung des Strandes erhoben.
Kurtaxe Heringsdorf
Sie sollen einen angenehmen und erlebnisreichen Aufenthalt genießen. Das kostet sehr viel. Die Anlagen müssen erneuert, erweitert, erhalten, unterhalten und verbessert werden. Das betrifft
Strand
Dünenlandschaft
Promenade
Grünanlagen
Museen
touristische, kulturelle, sportliche Betreuung
kostenlose Nutzung der Busse (nicht Züge!) der Usedomer Bäderbahn
u.v.m.
Persönliche Kurkarte
Sie erhalten nach Entrichtung der Kurabgabe (Kurtaxe) eine persönliche Kurkarte vom Vermieter. Mit dieser sind folgende Vorteile verbunden:
ermäßigte Eintrittspreise in der "Ostseetherme-Usedom"
ermäßigte Preise für Veranstaltungen der Kurverwaltungen
kostenlose Teilnahme an zentral organisierten Ortsführungen
kostenloser Besuch von Kinderveranstaltungen
Kurabgabe Heringsdorf
Der An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Befreit sind Kinder bis zum 10. Geburtstag. 11- bis 16-Jährige zahlen einen ermäßigten Betrag. Schwerbeschädigte zahlen ab 70 % und deren Begleitpersonen (Bestätigung notwendig).
In den Kurabgabesätzen ist die Umsatzsteuer nach dem Umsatzsteuergesetz in der jeweils geltenden Fassung enthalten.
Die Preise für 2023 stehen noch nicht fest. Sie sollen ab April 2023 als inselweite Kurkarte gelten.
Anerkennung der Kurtaxe Heringsdorf
Die Kurkarte von Seebad Heringsdorf wird in allen anderen Küstenorten der Insel Usedom anerkannt.
Tourist-Information Heringsdorf (Kurverwaltung)
Adresse:
Kulmstr. 33
17424 Seeheilbad Heringsdorf
Telefon: (03 83 78) 24 51
Email: heringsdorf@drei-kaiserbaeder.de